Fehlerkorrektur: Im Podcast heißt es “keine Sezession” (5:10), richtig heißt es “eine Sezession”.
Podcast bei Apolut. Der Text erschien am 12. Mai 2022 im Rubikon.
“Der Krieg in der Ukraine und das Völkerrecht
Die folgenden kurzen Fragen und Antworten zur völkerrechtlichen Einordnung des Zeitgeschehens sollen im weiteren Verlauf des Textes erklärt werden.
Ist Putins Angriff auf die Ukraine völkerrechtswidrig? Ja. Das UNO-Gewaltverbot verbietet allen Staaten untereinander die Anwendung von Gewalt.
Wurde der Putsch in der Ukraine 2014 vom Westen orchestriert, das heißt entscheidend mitgestaltet? Ja. Die Europa-Beauftragte aus dem US-Außenministerium Victoria Nuland wurde abgehört, als sie die Zusammenstellung der ukrainischen Regierung nach dem Putsch plante.
War der Putsch in der Ukraine 2014 völkerrechtswidrig? Ja. Das UNO-Gewaltverbot verbietet auch verdeckte Kriegsführung und Regime Changes.
War die Sezession der Krim 2014 völkerrechtswidrig? Nein. Die Bürger der Krim entschieden darüber in einem Referendum, daher war es eine Sezession, keine Annexion.
Wäre eine Sezession der Donbass Republiken völkerrechtswidrig? Die Frage ist rein hypothetisch, denn die beiden Republiken im Donbass haben lediglich Selbstbestimmung eingefordert, und damit verbunden die vom Westen 2014 installierte ukrainische Regierung nicht anerkannt. Wladimir Putin hat Donezk und Lugansk, die beiden neuen Republiken in der Ostukraine, erst 2022 anerkannt. Aber die Antwort wäre: Nein. Die Frage einer Sezession betrifft die Ukraine, nicht das Völkerrecht.
Gab es Unterdrückung und Krieg gegen einen Teil der Bevölkerung in der Ukraine und damit gegen eine ethnische Minderheit seitens der vom Westen installierten Regierung? Ja. Es währte seit dem Putsch 2014 acht Jahre lang ein Bürgerkrieg.
Hat die ukrainische Regierung das Minsker Friedensabkommen vom Februar 2015 gebrochen? Ja. Der Westen hat dabei, anstatt gegenzusteuern, die Situation durch Waffenlieferungen verschärft.”